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Grundsatzerklärung

Grundsatz

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst und fördern unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit auch in unseren Lieferketten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir eng mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammen. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.

Verantwortung der Unternehmensleitung

Die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsatzerklärung hat die Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung bekennt sich zu dieser Grundsatzerklärung und achtet auf deren Umsetzung im gesamten Unternehmen. Dazu lässt sie sich regelmäßig vom Menschenrechtsbeauftragten über durchgeführte Maßnahmen berichten.

Bezug zu internationalen Menschenrechtsstandards

In der Zusammenarbeit mit Lieferanten gelten für unser Unternehmen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Internationale Menschenrechtscharta und die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese Prinzipien formulieren wir als Anforderung an unsere Lieferanten. Wenn lokale Rechte darüber hinausgehen, beziehen wir uns auf die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

Relevante Risiken

Wir machen unseren Lieferanten strenge Vorgaben, was Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Kinderrechte, die Umwelt und Korruption betrifft. Kommt es zu Verstößen gegen unsere Vorgaben, erstellen wir mit den betroffenen Lieferanten eine Liste von Anforderungen und Maßnahmen, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt sein sollen.

Maßnahmen, Verantwortung und Zeitplan 

Die Abteilung Einkauf erstellt in Zusammenarbeit mit dem benannten Menschenrechtsbeauftragten einen Maßnahmenplan zur Einhaltung der Grundsatzerklärung und sämtlicher Pflichten gemäß Lieferkettengesetz. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der regelmäßigen Risikoanalyse sowie der in der Beschwerdestelle eingegangenen Meldungen. Für jede Maßnahme wird eine verantwortliche Person aus einer betroffenen Fachabteilung benannt. Die jeweils verantwortliche Person dokumentiert die einzelnen Maßnahmen, Vorgaben und Absprachen mit Lieferanten, Änderungen innerhalb des Unternehmens, interne und externe Prüfungen und Audits. Die verantwortliche Person berichtet regelmäßig an die Einkaufsleitung. Darin werden Fortschritte, maßgebliche Veränderungen und der Bezug zu den relevanten Risiken erläutert.

Spätestens bei der jährlichen Risikoanalyse sollen Verbesserungen festgestellt und dokumentiert sein.Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt.

Anforderungen und Erwartungen an Mitarbeitende und Lieferanten 

Bei der Auswahl neuer Lieferanten wird der Schwerpunkt auf Sozial- und Umweltstandards gelegt. Dies umfasst Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Kinderrechte, die Umwelt und Korruption. Die Beschäftigten unseres Unternehmens werden über die Situation in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz informiert. Insbesondere informieren wir über relevante Risiken, durchgeführte Maßnahmen und erzielte Verbesserungen. Wichtige Elemente der Kommunikation sind die in unserem Unternehmen eingerichtete Beschwerdestelle und der Menschenrechtsbeauftragte sowie die etablierten Beschwerdeverfahren

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